Die gesetzliche Regelung entspricht jener für alle anderen Lizenzen in der kommerziellen Luftfahrt. Die ausbildende Flight Training Organisation (FTO) muss sich vergewissern, dass der Aspirant über ausreichende Kompetenzen in Mathematik, Physik und Englisch verfügt. Dabei bleibt es der jeweiligen FTO überlassen, Intensität und Umfang der Eignungsprüfung für die jeweilige Berufsgruppe (Flugdienstberater, Piloten, Techniker) festzulegen.
Ein potentieller Arbeitgeber erwartet darüber hinaus die Erfüllung eigener Kriterien, z.B. Schulabschluss, Berufsausbildung, Fremdsprachenkenntnisse usw. sowie unter Umständen einen bestandenen Eignungstest.
Wenn eine FTO einen Flugdienstberaterlehrgang anbietet, sollte sie grundsätzlich nicht nur die mathematisch/physikalischen Kompetenzen abfragen, sondern jene Schüler auswählen, die
- grundsätzlich sehr leistungsfähig sind
- über eine starke Eigenmotivation und Lernwillen verfügen
- mit einer großer Wahrscheinlichkeit die LBA-Prüfungen bestehen werden
- in das Umfeld eines Operations Control Center hineinpassen
- eine gute Chance haben, die einschlägigen Eignungstests der potentiellen Arbeitgeber zu bestehen
Die Berücksichtigung dieser allgemeinen Kriterien bei der Auswahl der Lehrgangsteilnehmer eröffnet dem Absolventen realistische Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Eine Missachtung dieser Kriterien könnte bedeuten, dass ein Lehrgangsteilnehmer nach vielen Monaten Ausbildung und großen finanziellen Anstrengungen nach mehreren Anläufen vielleicht die LBA-Prüfungen besteht, die Chancen auf das angestrebte Beschäftigungsverhältnis bei einem Flugbetrieb jedoch eher gering bleiben.